Allemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die SONIC LAB sound+vision GmbH erbringen sämtliche Leistungen auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese sind somit Bestandteil aller Verträge und erstrecken ihre Wirkung auf sämtliche Auftragsproduktionen. Durch einen mündlichen oder schriftlichen Produktionsauftrag erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Die SONIC LAB sound+vision GmbH ist berechtigt die allgemeine Geschäftsbedingungen mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

2. Studiozeiten, Produktionsdauer
Ein Arbeitstag umfasst 9 Arbeitsstunden inkl. üblicher Pausen. Bei Verzögerungen, die auf terminliche Probleme Dritter wie Musiker, Sprecher, Darsteller, Künstler, etc. zurückzuführen sind, übernimmt die SONIC LAB sound+vision GmbH keine Haftung.

3. Annullierung/Widerruf
Buchungen können spätestens 30 Tage vor dem Studiotermin annulliert werden. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor, abhängig vom Grund der Annulierung und unserer Möglichkeiten für eine Ersatzbuchung, die gebuchte Zeit in Rechnung zu stellen.

4. Auftraggeber
Als Auftraggeber verstehen wir diejenige Person, welche die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlichveranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch hin an einen Dritten erfolgt. Er haftet voll und solidarisch neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragsbestellung im Namen und für Rechnung eines Dritten so gilt es, die SONIC LAB sound+vision GmbH hierauf vor Produktionsbeginn ausdrücklich zu informierenn. Es besteht für die SONIC LAB sound+vision GmbH keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu prüfen.

5. Urheberrechtliches (sämtliche Rechte für mechanisches & geistiges Eigentum)
Werden innerhalb der Produktionsaufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik, Samples oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter dem Auftragsgeber. Demnach leht die SONIC LAB sound+vision GmbH jegliche Haftung in Zusammenhang mit Urheberrechts- und anderen immaterialgüterrechtlichen Verletzungen ab.

6. Fremdleistungen
Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist die SONIC LAB sound+vision GmbH grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche Dritter in Folge der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, die an die SONIC LAB sound +vision GmbH gestellt werden und verpflichtet sich somit, die SONIC LAB sound+vision GmbH schad- und klaglos zu halten.

7. Mitgebrachtes Material
Für Schäden an fremden Ton- Bildträgern, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Auftragnehmer maximal bis zum Umfang des Materialwerts des Trägermaterials. Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung oder Ähnliches unwiederbringliche Aufzeichnungen, so liegt das Risiko ggf. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.

8. Archivierung
Mischelemente auf Master und allen Datenträgern werden, so weit nichts anderes vereinbart nach eigenem Ermessen der SONIC LAB sound+vision GmbH archiviert. In Auftrag gegebene Archiv-Backups werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie durchgeführt. Nach Produktionsende kann der Auftraggeber sämtliche angefallenen Daten zwecks Archivierung auf ein eigenes geeignetes Speichermedium, oder eines von der SONIC LAB sound+vision GmbH zur Verfügung gestelltes Speichermedium, auf Kosten des Auftraggebers, kopieren lassen und bei sich aufb

9. Bezahlung
Offerierte Preise verstehen sich als Richtpreise. Verrechnet wird der effektive Aufwand, gebrauchte Materialien und Spesen, unter Vorbehalt ausdrücklich pauschal offerierter Produktionen. Unsere Preise verstehen sich inkl. 8% MwSt. An Kalkulationen behält sich die SONIC LAB sound+vision GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen daher nicht ohne vorherige Absprache oder Bezahlung Dritten zugänglich gemacht werden.

10. Salvatorische Klausel
Ist eine dieser Bestimmungen des Vertrages einschliesslich unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu verhandeln.

AGB SONIC LAB sound+vision GmbH [PDF]